"Gerne können Sie mich auch Abends oder am Wochenende anrufen."
Ihr Günter Reinhold
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Wissenswertes:
Hunde, Katzen, Kaninchen oder Hamster dürfen im eigenen Garten bestattet werden, sofern es sich um ein Privatgrundstück handelt. Mieter müssen ihren Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten.
Für das Grab im Garten gelten folgende Voraussetzungen:
Das Tier darf keine ansteckenden Krankheiten haben.
Es muss unter einer Schicht von mindestens 50 cm Erde begraben werden. Ansonsten könnten andere Tiere es wieder ausgraben. (Holzsarg: 30cm Erde)
Der Sarg sollte aus Holz und ohne Metallbeschläge/Scharniere verschließbar sein.
Das Grundstück darf sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden.
Das Grab muss einen Mindestabstand von ein bis zwei Metern zum nächsten Weg oder zur nächsten Straße aufweisen.
All unsere Särge sind sicher und ökologisch verschließbar ohne Metallbeschläge, für sicheren Transport / Handhabung / Fuchs.
Die Tiersärge sind aus Birkenschichtholz gefertigt.
Materialstärke auf der Fläche 6mm, die Ecken sind verstärkt.
Aktuell sind neben der Naturausführung über 10 Farben verfügbar.
Derzeit ist der Ausschlag rot und weiß für das Unterteil lieferbar. (Fellstoff)
Tierbestatter / Tierfriedhöfe